Allgemeine Geschäftsbedingungen  viadrina Dialog und Transfer gmbh

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

viadrina Dialog und Transfer gmbh

(Stand 04.04.2024)

1.     Geltungsbereich

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
die Durchführung von Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Inhouse-Trainings, Kurse, Veranstaltungen in Präsenz- und/oder Online-Format).

1.2    Angebote und Leistungen der viadrina Dialog und
Transfer gmbh erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen einzelner Auftraggeber werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

1.3    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Privatpersonen, Unternehmern sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist. Im Folgenden werden die Vertragspartner als Auftraggeber (AG), Kurs-/Seminarteilnehmende (KTn) und die viadrina Dialog und Transfer gmbh als (vDT) bezeichnet. AG, KTn und vDT gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.

1.4    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

2.     Angebot, Vertragsschluss, Stornierung

2.1    …betreffend AG

2.1.1  Die Angebote der vDT sind freibleibend und unverbindlich.
Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung.

2.1.2  Nach Veranstaltungsanfrage erhält der AG von der vDT ein schriftliches Angebot. Mit schriftlicher Angebotsbestätigung durch den AG und/oder mit Unterschrift eines gesonderten Vertrages der Vertragsparteien ist die Vereinbarung verbindlich.

2.1.3  Die vDT ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen.

2.1.4  Es besteht die Möglichkeit für einen AG, einen Auftrag schriftlich digital oder postalisch unter folgenden Bedingungen zu stornieren:

Bei Absage der Veranstaltung durch den AG entsteht ein Anspruch der vDT:

  • bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn, kostenfreie Stornierung,
  • ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 50 % der vereinbarten Vergütung,
  • ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 75% der vereinbarten Vergütung,
  • ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, 100% der vereinbarten Vergütung.

2.1.5  Für die Fristwahrung sind das Datum des Poststempels
oder das Eingangsdatum der Mail maßgebend.

2.1.6  Sollte der AG durch unvorhersehbare bzw. nicht von ihm zu vertretende Umstände die Veranstaltung absagen müssen, besteht alternativ die Möglichkeit, für die Veranstaltung einen neuen Termin zu vereinbaren. In diesem Fall entfällt der Vergütungsanspruch der vDT, es sei denn nicht verschiebbare Teilleistungen Dritter müssen vergütet werden.

2.1.7  Für den Fall, dass der/die angekündigte Experte*in/
Dozent*in durch Krankheit oder unvorhergesehene Umstände verhindert ist, verpflichtet sich die vDT, den AG unverzüglich zu informieren und sofern möglich, Ersatz mit vergleichbarer Qualifikation zu benennen, die/der die Veranstaltung durchführt.

Alternativ vereinbaren vDT und AG einen neuen Termin.
Ein etwaiger Entschädigungsanspruch des AG entfällt.

2.1.8 Bei Absage der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt entfallen die Ansprüche der vDT und auch des AG.

2.1.9 Eine Widerspruchsfrist entfällt, da es sich um eine Dienstleistung zu einem definierten Zeitpunkt handelt.

2.2    …betreffend KTn von Offenen Kursen/ Seminaren/ Workshops

2.2.1 Die Angebote der vDT sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung.

2.2.2 Für Offene Kurse/ Seminare/ Workshops erstellt die vDT Vorabinformationen, Anmeldeformulare bzw. nutzt spezielle, DSGVO-konforme Apps. Für Offene Kurse/Seminar/Workshops ist die Teilnahme für den KTn verbindlich, sobald der potentielle Teilnehmende sich über das Anmeldeformular/AnmeldeApp angemeldet hat.

2.2.3 Die vDT ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen.

2.2.4 Es besteht die Möglichkeit für KTn von Offenen Kursen/ Seminaren/ Workshops, eine Anmeldung schriftlich digital
oder postalisch unter folgenden Bedingungen zu stornieren:

Erfolgt der Eingang der Rücktrittserklärung/Stornierung:

  • Vor dem Anmeldeschluss, erhält der KTn das gesamte Entgelt zurück,
  • Nach dem Anmeldeschluss und bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, Einbehalt von 50% des Entgeltes.
  • Ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn und vor dem Veranstaltungsbeginn, Einbehalt von 75% des Entgeltes.
  • Nach Veranstaltungsbeginn wird das gesamte Entgelt einbehalten.

Sollte ein KTn, der seine Teilnahme am Offenen Kurs/Seminar/Workshop absagen muss, einen Ersatzteilnehmenden generieren können, entfällt das Stornoentgelt, ausgenommen ist ein Einbehalt von Entgelt in Höhe tatsächlicher Kosten personenbezogener Leistungen Dritter.

Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben.

2.2.5 Für die Fristwahrung sind das Datum des Poststempels
oder das Eingangsdatum der Mail maßgebend.

2.2.6 Die vDT behält sich vor, ein(en) Offenen Kurs/Seminar/
Workshop zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung einer/s Expert*in/ Dozent*in, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmendenzahl oder höhere Gewalt usw.

2.2.7 Die Benachrichtigung der KTn über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebenen Mail- oder Postadresse. Bereits bezahlte Teilnahmeentgelte werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Die vDT kommt für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem AG durch die Absage entstehen, nicht auf.

2.2.8  Bei Auslandsprogrammen empfehlen wir den Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung (Übernahme der Stornoentgelte abzüglich Selbstbehalts bei Nichtantritt der Reise und Übernahme der Mehrkosten bei vorzeitiger und/oder verspäteter Rückreise aus Krankheitsgründen) und einer Auslandskrankenversicherung (inkl. Rücktransfer (auch im Todesfall)).

Bei Auslandsprogrammen sind die KTn für die Einhaltung der jeweils gültigen Pass-, Visums-, Devisen- und Zollbestimmungen sowie für die Beschaffung eines Einreise-
visums, soweit erforderlich, selbst verantwortlich. Sollte für die Teilnahme an einem Programm ein Visum und ein Reisepass erforderlich sein, so finden die KTn dazu ent-sprechende Hinweise in unserer Anmeldebestätigung. Der KTn ist hierbei verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Die Kosten der Visumsbeschaffung sind nicht im Veranstaltungsentgelt enthalten.

 

3.     Zahlungsbedingungen

3.1    Die Vergütung der Leistung erfolgt auf der Grundlage des bestätigten Angebots/ des Vertrages. Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzüge, sofort zur Zahlung fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen sofern in der Rechnung nicht einzelvertragliche Zahlungsziele angegeben sind. Bei Offenen Kursen/ Seminaren/ Workshops gilt Zahlung bis zum Anmeldeschluss als Teilnahmevoraussetzung.

3.2    Alle Leistungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, ausgenommen Leistungen, die für die Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) erbracht werden oder die unter die Befreiungstatbestände von §4 Abs 21 und 22 UStG fallen. Sollte eine gesetzliche Umsatzsteuererhöhung nach Angebotsbestätigung/ Vertragsabschluss bzw. Erscheinen der Veranstaltungsankündigung erfolgen, ist die vDT berechtigt, diese zu berechnen.

3.3    Bei Offenen Kursen/ Seminaren/ Workshops beinhaltet der Rechnungsbetrag die Organisation und Durchführung des Kurses/ Seminars/ Workshops. Weitere im Veranstaltungsentgelt enthaltene Leistungen des Programms sind der Leistungsbeschreibung enthalten. Bei Veranstaltungen für AG gelten einzelvertragliche Reglungen.

4.     Durchführung von Veranstaltungen

4.1    Offene Kurse/ Seminare/ Workshops werden entsprechend der veröffentlichten Veranstaltungsankündigung und einzelvertragliche Veranstaltungen entsprechend der mit dem AG gesondert abgeschlossenen Vereinbarung durchgeführt. Die VDT behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

4.2    Die vDT verpflichtet sich, im Rahmen der jeweiligen Thematik eine neutrale, hersteller- und produktunabhängige fachliche/ wissenschaftlich fundierte Leistung zu erbringen.

Bei der Leistungserbringung sind die inhaltlichen Ziele des AG zu beachten.

Die Ausgestaltung der Leistungserbringung hinsichtlich der Art der Durchführung in Ablauf und inhaltlichem Zuschnitt verantwortet die vDT unbeschadet vorstehender Regelungen weisungsfrei.

4.3    Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch eine/ n bestimmte/ n Expert*in/ Dozent*in besteht nicht, kann aber vertraglich vereinbart werden.

5.     Schutz- und Urheberrechte, Datenschutz

5.1    Die dem AG bzw. den an der Veranstaltung Teilnehmenden ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind größtenteils urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die vDT bzw. der Rechteinhaber*in gestattet.

5.2    Die vDT speichert, verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten des AG zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dazu kann die vDT auch automatische Datenverarbeitungsanlagen einsetzen. Zur Erfüllung der Datensicherungs-anforderungen der DSGVO hat der AN technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeitenden sind entsprechend DSGVO verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten. Die Datenschutzerklärungen der vDT sind auf der Homepage der vDT unter
www.viadrina-dialog-transfer.gmbh nachzulesen.

5.3    Datenschutzhinweis für Veranstaltungen

Die vDT nutzt die Kontaktdaten und Email-Adressen des AG bzw. der Teilnehmenden, um diese Veranstaltung durchzuführen (Art. 6 Abs. 1b) DSGVO, Vertrag), bei Bedarf Kontakt mit dem AG bzw. den Teilnehmenden aufzunehmen (Art. 6 Abs. 1f) DSGVO, berechtigtes Interesse).
Die vDT weist darauf hin, dass diese Veranstaltung dem Wissens- und Technologietransfer und der Netzwerkbildung dient. Daher können Teilnehmerlisten an alle Teilnehmenden verteilt werden. Der AG bzw. die Teilnehmenden können der Nutzung ihrer Kontaktdaten zu diesen Zwecken jederzeit widersprechen. Dazu können sie sich per Email die VDT wenden. Die Veranstaltung kann zu protokollarischen Zwecken aufgezeichnet werden, eine Weitergabe der Aufzeichnung an Dritte und Teilnehmende ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme stimmen die Teilnehmenden einer Aufzeichnung und Nutzung ihrer Daten zu.

Die vDT weist darauf hin, dass diese Veranstaltung dem Wissens- und Technologietransfer und der Netzwerkbildung dient. Daher können Teilnehmerlisten an alle Teilnehmenden verteilt werden. Der AG bzw. die Teilnehmenden können der Nutzung ihrer Kontaktdaten zu diesen Zwecken jederzeit widersprechen. Dazu können sie sich per Email die VDT wenden. Die Veranstaltung kann zu protokollarischen Zwecken aufgezeichnet werden, eine Weitergabe der Aufzeichnung an Dritte und Teilnehmende ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme stimmen die Teilnehmenden einer Aufzeichnung und Nutzung ihrer Daten zu.

5.4    Vertraulichkeitserklärung

Die vDT verpflichtet sich, über die im Rahmen der Leisttungserbringung bekannt gewordene Interna, insbesondere Geschäftsgeheimnisse und Einzelheiten der Zusammenarbeit, Stillschweigen zu bewahren und Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.

6.     Haftung

6.1    Die vDT haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn die vDT diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, oder wenn die vDT fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Die vDT haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

6.2    Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.

6.3    „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des AG schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

6.4    Der AG hat etwaige Schäden, für die die vDT haften soll, unverzüglich der vDT anzuzeigen.

6.5    Soweit Schadensersatzansprüche gegen die vDT ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der vDT.

6.6    Schadensersatzansprüche, die nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7.     Schlussbestimmungen

7.1    Der Gerichtsstand für die viadrina Dialog und Transfer gmbH ist Frankfurt (Oder).

7.2    Der Erfüllungsort für alle sich aus der Angebotsbestätigung/ dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Veranstaltungsort.

7.3    Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.